Samstag, 5. Dezember 2009

Bilder, Links, Videos, Texte – Was darf ich verwenden? – Das Urheberrecht

Web 2.0 ist schon was Feines. Dank dem "Social Sharing", also dem Teilen von Materialien und Inhalten verschiedenster Dienste mit den Usern und Besuchern der jeweiligen Seite, hat man heutzutage Zugang zu einer riesigen Menge an Texten, Bildern, Videos usw. Doch dabei wird von vielen ein kleines, aber schwerwiegendes Detail vergessen - das Urheberrecht.

Im Rahmen unseres eTeaching Kurses waren wir angehalten, uns Gedanken über den rechtlichen Aspekt von Social Software und Content zu machen. Und zu meiner Schande muss ich gestehen, dass auch ich in der Vergangenheit viel zu sorgenfrei mit dem Thema Urheberrecht umgegangen bin. Da das Urheberrecht nicht einfach ausgeblendet werden kann, muss äußerst sensibel mit Fremdmaterialien umgegangen werden. Dies gilt insbesondere für digitalen Content.

Was für viele als Kavaliersdelikt angesehen wird, kann sich ganz schnell zu einer Schadensersatzklage im 3-4stelligen Bereich ausweiten. Grundsätzlich obliegt jedem Werk ein Urheberrechtsschutz. Je nach Art des zu schützenden Inhalts oder Idee muss nach verschiedenen Werktypen unterschieden werden.

Wie also vorgehen, wenn man verschiedene Werke in seine Arbeit einbinden möchte? Im Folgenden möchte ich daher kurz beschreiben, wie man bei den drei am häufigsten verwendeten Quellen vorzugehen hat:

1, Das Zitat

Textstellen kopieren und in die eigene Seite/den Blog einfügen ist bei weiten nicht so unbedenklich, wie man glauben mag. Denn es ist nicht alles auch automatisch ein Zitat, was als solches ausgegeben wird. Und damit wird es auch schon happig. Zunächst muss ersichtlich gemacht werden, dass es sich um ein Fremdwerk handelt, indem mindestens Autor und das zitierte Werk angegeben wird. Außerdem muss zwischen verschiedenen Zitatformen, wie dem Kleinzitat, dem wissenschaftlichen Großzitat, Musikzitat, Bildzitat etc. unterschieden werden. Wichtig ist auch die Beleg- bzw. Hilfsmittelfunktion für das eigene Werk, da es sich nur dann auch wirklich um ein Zitat handelt und um kein Plagiat.

Ein Beispiel für ein korrektes Zitat: DDr. Meinhardt Ciresa kommt in seinem Werk Urheberrecht Leicht Gemacht zu folgendem Schluss:


Die Erkennbarkeit eines Zitats ist nur dann gegeben, wenn in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Verwendung auf seine Eigenschaft als Zitat hingewiesen wird. Aufklärungen an späterer Stelle eines Sprachwerks wie etwa auf einer Umschlagseite reichen nicht aus


2, Bilder

Sobald man Bilder abspeichert oder auf der eigenen Website veröffentlicht, greift man in das Urheberrecht des jeweiligen Eigentümers des Bildes ein: dem Vervielfältigungsrecht . Eine Rechtsverletzung ist nur unter den folgenden Punkten ausgeschlossen:

- Die Kopie wird nur zu privaten Zwecken (auch Forschung) verwendet
- Das Werk ist zur Vervielfältigung freigegeben (z. Bsp. durch eine CC Lizenz).
- Das Werk ist im Rahmen eines Bild-Beleges als Zitat einzuordnen.

Ein Beispiel: Das folgende Bild von Yohei Yamashita ist unter der Creative Commons Lizenz der Namensnennung zum Nutzen für Dritte verfügbar:




3, Yoututbe-Videos

Wer glaubt, Youtube-Viedos kann man bedenkenlos "Einbetten", der irrt gewaltig. Denn bei illegal auf Youtube veröffentlichten Videos haftet nicht nur der Uploader, sondern auch jeder, der das Video weiter verlinkt. Daher ist es auch hier essentiell, vor dem Einbinden zu kontrollieren, ob das Video

- nicht illegal hochgeladen wurde, also die Urheberrechte oder zumindest die Nuttzungsrechte beim Uploader liegen

und

- es für die Weiterverwertung auch freigegeben wurde.

Auch das folgende Video des NDR unter der Creative Commons Lizenz der Namensnennung und nicht kommerziellen Verwendung freigegeben. Damit stellt auch das Einbinden kein Problem dar, obwohl ich es beim Youtube-Nutzer Wortfeld gefunden und damit über eine dritte Person eingebunden habe:




Zusammenfassung:


Auch wenn das Einhalten aller Richtlinien zunächst kompliziert erscheint und man feststellen muss, dass man doch nicht so ohne Weiteres auf Fremdmaterialien zugreifen kann, bieten sich doch viele Lösungen, an das benötigte Bild, Video etc zu kommen; sei es das suchen nach Creaitve Commons lizenziertem Material oder die Nutzung von Zitaten - wer sich über die rechtlichen Hintergründe im klaren ist, kann sich effektiv die benötigten Inhalte zusammenstellen, ohne gerichtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

An dieser stelle sei allen noch mal unser Tutorial zu Creative Commons ans Herz gelegt; denn gerade die CC-Lizenzmodelle bieten eine ideale Lösung für die Suche nach freigegebenem Material.


Quellen:

Günter Baumgartner: Erlfex-Wiki zum Thema Urheberrecht

Meinhard Ciresa: Urheberrecht Leicht Gemacht

Dr. Albrecht Haller: Urheberrecht - 30 häufig gestellete Fragen (FAQ)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen